Bürgerportalgesetze

heise Security – 04.02.09 – Bundeskabinett verabschiedet Bürgerportalgesetz.

Was sich am Anfang noch relativ gut liest (Abwicklung der Amtsvorgänge über eine gesicherte(?) De-Mail Adresse) endet im §25. Hier wird eigentlich der Grundstein für die Pflicht jedes Bürgers gelegt. Denn das BMI darf ohne Zustimmung eine Anmeldung, Zuordnung und Verteilung vornehmen. Das Problem hierbei sind die Kosten die entstehen können(!). Denn auch jeder Kontakt der irgendwie bestätigt und gesichert wird kostet Geld. Rein Wirtschaftlich logisch, doch wie schaut es mit Mitteln dagegen aus? Was ist wenn ich das nicht möchte? Hierauf verliert das PDF keine großen Worte. Mal abwarten was sich da noch entwickelt.